Die Tertiärregelung (TRL) ist die langsamste Form der Regelenergie, verfügt aber über die langfristigsten Kapazitäten. Kommt es zu über 15 Minuten dauernden Ungleichgewicht zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch, setzt der Übertragungsnetzbetreiber positive oder negative TRL zum Ausgleich des Stromnetzes ein. Da TRL erst nach 15 Minuten bereitstehen muss, können sie sehr viele Stromerzeugungs- und Verbrauchsanlagen liefern – sie ist aber auch die am wenigsten lukrative Regelenergieform. TRL aus Erneuerbaren Energien liefern in der Regel Biogas- und Wasserkraftwerke sowie KWK-Anlagen und Notstromgeneratoren.
Die Tertiärregelung (TRL), auch Minutenreserve genannt, ist die Bereitstellung von kurzfristigen Stromreserven (Regelenergie) zum Ausgleich von Stromschwankungen. Die Austrian Power Grid als Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aktiviert Tertiärregelleistung, wenn ein Stromnetzungleichgewicht in der österreichweiten Regelzone länger als 10 Minuten andauert. Ein Ungleichgewicht im Stromnetz lässt sich an der Netzfrequenz, nominell sind dies 50 Hertz, ablesen: Sinkt die Netzfrequenz um wenige Zehntelhertz befindet sich zu wenig Strom im Netz, steigt sie zu sehr an, ist es zu viel.
Die eingesetzte TRL stützt das Stromnetz und bringt die Netzfrequenz wieder in Richtung des Normwertes von 50 Hertz. Dabei hebt positive TRL hebt eine zu niedrige Netzfrequenz an, negative TRL kann eine zu hohe Netzfrequenz senken. Positive und negative TRL können nicht nur Großkraftwerke, sondern auch kleine, dezentrale Anlagen zur Energieerzeugung und Stromspeicher bereitstellen. Darüber hinaus können auch Stromverbraucher negative Regelenergie anbieten, indem sie durch gezielte Verbrauchsprozesse überschüssigen Strom aus dem Netz ziehen.
Traditionell ist der Tertiärregelleistungsmarkt hauptsächlich flexiblen Gaskraftwerken oder Pumpspeicherkraftwerken vorbehalten. In den letzten Jahren haben jedoch auch immer mehr dezentrale, kleine Stromerzeuger, Stromverbraucher und Stromspeicher den Tertiärreserveleistungsmarkt für sich erschlossen. Auch wenn die Erlöse gegenüber der Sekundärregelleistung und der Primärregelleistung geringer sind ist der TRL-Markt nach wie vor eine attraktive Möglichkeit, aus Erzeugungs- und Verbrauchsprozessen zusätzliche Gewinne zu erzielen.
Flexible Energieerzeuger wie Wasserkraftwerke, Biogaskraftwerke, BHKW und Notstromaggregate können mittels eines Präqualifikationsverfahrens in den TRL-Markt eintreten. In diesem Verfahren prüft ein simulierter TRL-Abruf, ob die jeweilige Anlage innerhalb der geforderten Parameter, eine bestimmte Menge Regelleistung innerhalb von zehn Minuten, an das Stromnetz liefern kann. Flexible Stromerzeuger können sowohl positive Tertiärregelleistung durch Steigerung der Leistung als auch negative TRL durch Drosselung liefern. Stromverbraucher sind mit ihrer Verbrauchsprozesssteuerung in der Lage, negative Regelenergie zu liefern und so das Stromnetz bei Überschüssen zu entlasten. Stromspeicher, bislang vor allem in der PRL eingesetzt, lassen sich selbstverständlich bei entsprechender Präqualifikation auch in der TRL einsetzen.
Für Anlagen unter einem Megawatt installierter Leistung ist die Teilnahme am Regelenergiemarkt nur im Verbund eines Virtuellen Kraftwerks möglich. Zusammengeschlossen in einem Regelenergiepool kann nicht nur die Markteintrittsschwelle überschritten, sondern auch die Prozessteuerung und Abrechnung automatisiert und vereinfacht werden.
Ähnlich wie in der Sekundärregelleistung unterscheidet der Markt für TRL zwischen einem Leistungs- und einem Arbeitspreis. Die APG zahlt bereits für die Bereitstellung der Regelenergie einen Leistungspreis, der Arbeitspreis fällt bei einem tatsächlichen Abruf der Regelenergie durch den Netzbetreiber an.
Möchte ein TRL-Anbieter der APG seine Regelenergie anbieten, muss er zunächst einen Leistungspreis und einen Arbeitspreis für sein Angebot festlegen. Dieses sollte sich sowohl an seinen Gestehungskosten als auch am Marktpreis orientieren. Ist die Anlage einem Virtuellen Kraftwerk angeschlossen, wird die Preisfestlegung von diesem übernommen.
Die gebotenen Leistungspreise werden in eine sogenannte Merit-Order-Liste von günstig nach teuer einsortiert. Anschließend bezuschlagt die APG so lange Anbieter, bis der Bedarf an Regelleistung gedeckt ist. Die bezuschlagten Angebote übernimmt der ÜNB anschließend in die sogenannte Abruf-Merit-Order, auch Bereitstellungspool genannt. Kommt es nun zu einem tatsächlichen Bedarf an Regelenergie, werden nach und nach die Angebote abgerufen – zunächst die Angebote mit den günstigen Arbeitspreisen, dann die mit den teuren – bis der Bedarf gedeckt ist. Sowohl die Leistungs- als auch die Arbeitspreise werden im Pay-as-Bid-Verfahren gezahlt – der TRL-Anbieter bekommt, was er für Leistungs- und Arbeitspreis geboten hat.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.