Der Referenzmarktwert wird für Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen angewendet. Er ist nach EAG „der erzeugungsgewichtete Mittelwert der Stundenpreise einer Technologie eines gegebenen Zeitraums einer Gebotszone in Cent pro kWh“ (§5 Abs. 33 EAG). Die Energie-Control Austria ist verpflichtet den Referenzmarktwert zu Beginn eines Monats für jede Technologie zu veröffentlichen.
Der Referenzmarktpreis wird für Biogas, Biomasse und für die gemeinsame Technologieausschreibung von Wind und Wasser angewendet. Der Referenzmarktpreis ergibt sich aus dem „arithmetischen Mittelwert aller Stundenpreise“ der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone eines Kalenderjahres (§12 EAG). Die E-Control ist verpflichtet den Referenzmarktpreis zu Beginn eines Kalenderjahres für das vergangene Jahr zu veröffentlichen. Ausnahme bildet der Referenzmarktpreis der gemeinsamen Technologieausschreibung. Hier wird der Referenzmarktpreis pro Monat berechnet und veröffentlicht.
Referenzmarktwert und Referenzmarktpreis bestimmen, neben dem Anzulegenden Wert, die Höhe der Marktprämie in Österreich. Sie werden vom Anzulegenden Wert abgezogen, um die Marktprämie zu ermitteln.
Den Referenzmarktwert berechnet man für jede Technologie einzeln aus dem Stundenpreis der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung für die österreichische Gebotszone. Multipliziert wird dieser Wert mit der in dieser Stunde erzeugten Menge an Strom der jeweiligen Technologie. Als Datengrundlage wird ENTSO-Strom herangezogen. Diese Werte werden summiert und dann wieder durch die Menge des gesamten in diesem Monat erzeugten Stroms dieser Technologie geteilt.
Die schematische Berechnung am Beispiel PV sähe so aus:
Rechnung für jede Stunde des Monats:
Stundenpreis Day-Ahead x Menge des erzeugten PV-Stroms in dieser Stunde = Ergebnis 1
Ergebnis 1 + Ergebnis 2 + …… Ergebnis n / Menge des gesamten erzeugten PV Stroms des Monats = Referenzmarktwert
Monat | Wasserkraftanlagen | Windkraftanlagen | Photovoltaikanlagen |
Jänner | 14,53 | 14,49 | 15,56 |
Februar | 14,38 | 13,65 | 13,99 |
März | 11,24 | 10,59 | 10,48 |
April | 10,41 | 10,58 | 8,56 |
Mai | 8,26 | 8,71 | 5,43 |
Juni | 9,37 | 9,67 | 7,54 |
Juli | 8,62 | 7,84 | 6,53 |
August | 8,93 | 7,77 | 7,50 |
September | 10,23 | 9,47 | 7,70 |
Oktober | 9,97 | 9,47 | 8,14 |
November | 9,35 | 9,13 | 9,20 |
Dezember | 7,12 | 6,60 | 7,48 |
Quelle: E-Control
Der Referenzmarktpreis ist das arithmetische Mittel aller Day-Ahead-Stundenpreise der österreichischen Gebotszone eines Kalenderjahrs. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass alle Stundenpreise der Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone addiert und durch ihre Anzahl dividiert werden. Der Referenzmarktpreis wird zu Beginn eines Kalenderjahrs für das vergangene Jahr veröffentlicht. Da der tatsächliche Wert erst ein Jahr später feststeht, wird für die unterjährige Auszahlung der Wert des Vorjahres angewendet. Etwaige Abweichungen werden durch Erstattungen oder Rückforderungen im ersten Quartal des neuen Kalenderjahres ausgeglichen (§ 14 Abs. 2 EAG). Für die gemeinsame Technologieausschreibung wird der Referenzmarktpreis pro Monat statt pro Jahr berechnet.
Kalenderjahr | Referenzmarktpreis in Cent/kWh |
2022 | 26,14 |
2021 | 10,69 |
2020 | 3,31 |
2019 | 4,01 |
Quelle: E-Control
Der Unterscheidung zwischen Referenzmarktwert und Referenzmarktpreis liegt die unterschiedliche Beschaffenheit der Einspeisung der Technologien zugrunde. Volatile Erzeugungsanlagen, wie Wind und Solar, speisen nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit gleichmäßig ein. Ein Preis, der berücksichtigt, wann wie viel eingespeist wurde, bildet die tatsächlich erzielten Preise am Day-Ahead-Markt viel genauer ab. Am Beispiel Solar wird dies deutlich. Nachts, wenn die Preise am Day-Ahead-Markt in der Regel niedriger sind, speisen PV-Anlagen nicht ein. Sie haben ihren Einspeisepeak meist zwischen 10 und 16 Uhr. Die Börsenpreise sind jedoch von 6-9 Uhr und 18-20 Uhr am höchsten. Zudem gibt es bei PV im Jahresverlauf große Unterschiede in der Einspeisemengen. Biogas- und Biomasseanlagen hingegen speisen kontinuierlich ein. Daher ist hier die Verwendung eines Durchschnittswerts, also dem Referenzmarktpreis, ausreichend.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.