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Alles zum Thema Strommarkt

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Investitionszuschüsse (EAG)

Was sind Investitionszuschüsse (EAG)?Definition

Das EAG fördert die Erweiterung und den Neubau von Anlagen durch Investitionszuschüsse (§§ 56, 56a, 57, 57a EAG). Photovoltaikanlagen (mit Stromspeichern), Biomasse- sowie Wasser- und Windkraftanlagen können eine solche Förderung erhalten. Pro Technologie finden mehrmals jährlich Fördercalls statt an diesen über die Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) teilgenommen werden kann. Die Zusagen werden nach der Höhe der Förderung und dem First come first served-Prinzip vergeben bzw. bei kleineren PV-Anlagen nur nach dem First come first served-Prinzip. Neben der Marktprämie sind die Investitionszuschüsse der zweite große Fördermechanismus für Erneuerbare-Energien-Anlagen in Österreich, der insbesondere den Bau von kleinen Anlagen fördern soll. 

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Anzulegender Wert

Was ist der Anzulegende Wert (EAG)?Definition

Der Anzulegende Wert ist der Wert, den Anlagenbetreibende (mit wenigen Ausnahmen) im Marktprämienmodell ausgezahlt bekommen und ist für 20 Jahre festgeschrieben. Er wird je nach Energieträger in Ausschreibungen ermittelt oder per Verordnung festgelegt und in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Die Höhe des Anzulegenden Werts bleibt stets gleich, seine Zusammensetzung ändert sich jedoch. Aus dem Anzulegenden Wert abzüglich dem Referenzmarktpreis bzw. Referenzmarktwert berechnet sich die Höhe der Marktprämie. 

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Ausschreibungen nach EAG

Wie funktionieren die Ausschreibungen nach EAG? Definition

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Österreich ändert die Vergabeverfahren für die Förderung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Je nach Technologie und Größe der Anlage, wird die Höhe des Anzulegenden Werts in Ausschreibungen ermittelt und nicht mehr über den Einspeisetarif festgelegt. An EAG-Ausschreibungen nehmen Photovoltaik und Biomasseanlagen sowie Windkraftanlagen teil. Es gibt zudem technologieübergreifende Ausschreibungen für Wind und Wasser. Gebotstermine, Volumina und Höchstpreise werden per Verordnung festgelegt und Ergebnisse durch die EAG-Förderabwicklungsstelle veröffentlicht. 

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Referenzmarktwert und Referenzmarktpreis

Was sind Referenzmarktwert und Referenzmarktpreis? Definition

Der Referenzmarktwert wird für Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen angewendet. Er ist nach EAG „der erzeugungsgewichtete Mittelwert der Stundenpreise einer Technologie eines gegebenen Zeitraums einer Gebotszone in Cent pro kWh“ (§5 Abs. 33 EAG). Die Energie-Control Austria ist verpflichtet den Referenzmarktwert zu Beginn eines Monats für jede Technologie zu veröffentlichen
 

Der Referenzmarktpreis wird für Biogas, Biomasse und für die gemeinsame Technologieausschreibung von Wind und Wasser angewendet. Der Referenzmarktpreis ergibt sich aus dem „arithmetischen Mittelwert aller Stundenpreise“ der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone eines Kalenderjahres (§12 EAG). Die E-Control ist verpflichtet den Referenzmarktpreis zu Beginn eines Kalenderjahres für das vergangene Jahr zu veröffentlichen. Ausnahme bildet der Referenzmarktpreis der gemeinsamen Technologieausschreibung. Hier wird der Referenzmarktpreis pro Monat berechnet und veröffentlicht.
 

Referenzmarktwert und Referenzmarktpreis bestimmen, neben dem Anzulegenden Wert, die Höhe der Marktprämie in Österreich. Sie werden vom Anzulegenden Wert abgezogen, um die Marktprämie zu ermitteln.

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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-(EAG)

Was ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)? DefinitionDas Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist ein neues Gesetz, das zum Ziel hat, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der österreichischen Stromproduktion bis 2030 auf 100% zu steigern und bis 2040 die Klimaneutralität des Landes zu erreichen. Das EAG regelt die zentralen Fragen der Förderung der Erneuerbaren Energien und ist damit der Nachfolger des Ökostromgesetzes (ÖSG, auch ÖkostromG).
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Herkunftsnachweise

Was sind Herkunftsnachweise?Definition

Herkunftsnachweise (HKNs) ermöglichen es, die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nachzuvollziehen. Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das genau anzeigt, aus welcher Anlage eine bestimmte Menge an Strom erzeugt wurde. Es stellt sicher, dass diese Menge nur einmal als Strom aus einer erneuerbaren Quelle (Ökostrom) verkauft werden kann. Ziel ist es, so für mehr Transparenz im Stromsektor, insbesondere für Verbraucher, zu sorgen.

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Market Coupling

Market Coupling – was ist das?Definition

Market Coupling, oder Marktkopplung, beschriebt das Bestreben einen europäischen Strombinnenmarkt zu kreieren. Durch die Kopplung der Märkte sollen eine sicherere Versorgung sowie günstigere Preise für Verbraucher erzielt werden. Dort, wo Stromnetze miteinander verbunden sind, fließt der Strom eh bereits physisch in andere Netze, da elektrische Energie immer den kürzesten Weg zwischen Produktion und Verbrauch wählt. Dies soll durch eine Kopplung der Märkte ergänzt werden. Mittlerweile gibt es bereits einige Systeme der Marktkopplung im Day-Ahead und Intraday-Märkten, wie PCR und XBID. Die wichtigste Institution im europäischen Market Coupling sind die NEMOs.

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PPAs (Power Purchase Agreements)

Wie funktionieren PPAs (Power Purchase Agreements)?Definition

PPAs, kurz für Power Purchase Agreements, sind langfristige Stromliefer- und Strombezugsverträge. Insbesondere Stromproduzenten, aber auch Projektierer von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und große Stromverbraucher schließen diese Verträge ab. Anlagenbetreiber erhoffen sich dadurch eine günstigere Finanzierung ihres Projekts und eine Minimierung der Risiken; Verbraucher eine preissichere und grüne Stromversorgung. Da PPAs bilaterale Verträge sind, hängt ihre Ausgestaltung von den Vertragspartnern ab. Sie können verschiedene Formen annehmen und bilanzielle oder physische Stromlieferungen beinhalten. In Europa sind PPAs bisher noch nicht stark verbreitet, da die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in vielen Ländern dies nicht begünstigt. In Österreich werden jedoch Anlagen bereits beispielsweise über Jahres-Terminmarktprodukte außerhalb der Förderung vermarktet. Es ist denkbar, dass PPAs mit weiterer Abnahme der Förderung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen an Wichtigkeit für den Ausbau und Betrieb von EE-Anlagen zunehmen.

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Stromvermarktung

Wie funktioniert die Stromvermarktung?Definition

Stromvermarktung bezeichnet den Vertrieb des Handelsgutes Strom auf vielfältigen Wegen. Im Regelfall bedeutet es, dass der ins Netz eingespeiste Strom über Stromlieferverträge oder an der Strombörse des jeweiligen Landes gehandelt wird – in Österreich ist dies die EXAA in Wien. Doch wer stellt sicher, dass der erzeugte Strom auch wirklich einen Abnehmer findet? Denn lagern lassen sich insbesondere größere Mengen Strom nur schlecht – und wer stellt sicher, dass auch immer zur richtigen Zeit genug Strom produziert wird um das Stromnetz stabil zu halten?

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Energy Only Markt

Energy Only MarktDefinition

Wer einen Energy-Only-Markt (EOM) sucht, braucht meist nicht weit zu fahren: Seit der Liberalisierung der Strommärkte in den späten 1990er Jahren hat sich in vielen europäischen Ländern der Energy-Only-Markt als Strommarktdesign etabliert. Konzeptionell stehen sich der Energy-Only-Markt und der Kapazitätsmarkt gegenüber: Ein Energy-Only-Markt vergütet nur die tatsächlich erzeugte Energie, ein Kapazitätsmarkt bereits die Bereitschaft zur Stromerzeugung. 

Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit ergänzen den Energy-Only-Markt verschiedene Flexibilitätsoptionen wie beispielsweise der Regelenergiemarkt. Zusätzlich existieren meist weitere Reservemodelle im Sinne der Versorgungssicherheit, die konzeptionell Anleihen beim Kapazitätsmarkt nehmen.

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