PPAs, kurz für Power Purchase Agreements, sind langfristige Stromliefer- und Strombezugsverträge. Insbesondere Stromproduzenten, aber auch Projektierer von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und große Stromverbraucher schließen diese Verträge ab. Anlagenbetreiber erhoffen sich dadurch eine günstigere Finanzierung ihres Projekts und eine Minimierung der Risiken; Verbraucher eine preissichere und grüne Stromversorgung. Da PPAs bilaterale Verträge sind, hängt ihre Ausgestaltung von den Vertragspartnern ab. Sie können verschiedene Formen annehmen und bilanzielle oder physische Stromlieferungen beinhalten. In Europa sind PPAs bisher noch nicht stark verbreitet, da die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in vielen Ländern dies nicht begünstigt. In Österreich werden jedoch Anlagen bereits beispielsweise über Jahres-Terminmarktprodukte außerhalb der Förderung vermarktet. Es ist denkbar, dass PPAs mit weiterer Abnahme der Förderung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen an Wichtigkeit für den Ausbau und Betrieb von EE-Anlagen zunehmen.
Power Purchase Agreements können mit den richtigen Voraussetzungen und dem richtigen Marktdesign eine passende Finanzierung von Anlagen sein. Auch für die Stromabnehmer ergeben sich Vorteile aus langfristigen Stromlieferverträgen.
PPAs sind bereits in einigen Ländern eine Möglichkeit der Finanzierung von EE-Anlagen. Sowohl in der Investitionsphase, als auch in der Betriebsphase von Erneuerbaren-Energien-Anlagen erweisen sie sich als tragfähiges Geschäftsmodell. PPAs ermöglichen den Ausbau insbesondere dort, wo Investitionen in Erneuerbare Energien seitens der Politik nur wenig gefördert werden und wo Versorger ihre Stromlieferungen zu bestimmten Teilen durch Erneuerbare decken wollen oder müssen. Sie können somit Investitionen attraktiv machen und Anreize schaffen. Solche Anreize können beispielsweise Steuererleichterungen wie in den USA sein.
Auch für Stromabnehmer sind PPAs attraktiv. Sie können feste Strompreise über mehrere Jahre vereinbaren und haben so mehr Sicherheit durch kalkulierbare Preise. Ebenfalls ein wichtiger Faktor ist es, dass über PPAs Grünstrom – beispielsweise aus der Region – bezogen werden kann. Ein Faktor, der mehr und mehr an Relevanz gewinnt, denn dadurch können die PPA-Partner ihre Marke und ihr Image als umweltbewusstes und grünes Unternehmen stärken.
In Deutschland werden PPAs mit dem Auslaufen der Förderung über das EEG heiß diskutiert. In Österreich hingegen werden schon länger Anlagen außerhalb der Förderung vermarktet, beispielsweise mit Jahres-Terminmarktprodukten. Da die Förderlaufzeit in Österreich 13 Jahre beträgt, fallen bereits einige der Anlagen, wie zum Beispiel Windkraftanlagen, aus der aktiven Förderung; die Betreiber suchen nach Alternativen. Mit einem PPA eröffnen sich für Anlagen, auch ohne eine externe Förderung, Vermarktungsmöglichkeiten mit einem verminderten Risiko.
Allerdings sind PPAs in Europa außerhalb Österreichs, im Gegensatz zu den USA, noch recht wenig verbreitet. Eine aktuelle Studie der Enervis sieht hier jedoch eine Trendwende: Zwar sollen bis 2020 nur 1 Prozent der grünen Kraftwerksleistung in Europa von PPAs finanziert sein, bis Anfang der 2030er Jahre soll jedoch der Zubau an EE-Anlagen fast komplett über Power Purchase Agreements abgewickelt werden. PPAs entwickeln sich, so die Studie, zum Hauptfinanzierungsmittel.
Dafür spricht auch, dass die ersten regulatorischen Schritte in diese Richtung gemacht werden: die EU-Richtlinie für regenerative Energien empfiehlt ausdrücklich administrative Hürden in den einzelnen Ländern abzubauen und die Finanzierung per PPA zu realisieren.
In Österreich mangelt es für einen Zuwachs bei den Power Purchase Agreements vor allem an Anreizen auf der Abnehmerseite. Viele Verbraucher sehen bisher wenige Vorteile in PPAs und vermeiden, es sich durch langfristige Verträge zu binden.
In der Regel gibt es zwei Arten von PPAs, die Anlagenbetreibende abschließen: ein Corporate PPA mit einem Verbraucher in einem bilateralen Vertrag oder ein Merchant PPA mit einem Stromhändler, der den Strom zu gesicherten Bedingungen abnimmt und dann die Vermarktung abwickelt. Dies geschieht entweder über die Strombörse oder durch das Eingehen eines weiteren Corporate PPAs mit einem verbrauchenden Unternehmen.
Zahlreiche internationale Konzerne beziehen bereits Strom über PPAs oder planen dies zu tun und versuchen so, ein innovatives und ökologisches Bild in der Außenwirkung zu bekommen.
Auf der Betreiberseite lohnen sich PPAs insbesondere dann, wenn die Betriebskosten niedrig, aber die Investitionskosten hoch sind. Wie beispielsweise bei Wind- und Solaranlagen oder der Wasserkraft. Eine langfristig gesicherte Stromvergütung schafft mehr Sicherheit für die Deckung der Investitionskosten in die Anlage und auch auf bei den Finanzierungsbedingungen wirken sich die langfristigen Stromabnahmeverträge durch bessere Konditionen und ein vermindertes Finanzierungsrisiko aus.
Eine weitere Gruppe sind Betreiber, für die die staatliche Förderung ihrer erneuerbaren Stromproduktion in absehbarer Zeit endet. Ihnen eröffnen sich mit PPAs neue, risikoarme Vermarktungsmöglichkeiten ihres Ökostroms.
Da PPAs in der Regel bilaterale Verträge sind unterliegen sie grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Sie entziehen sich so einer klaren Definition und einer einfachen Einordnung. Wir haben nichtsdestotrotz einen Versuch unternommen, denkbare und bereits existierende Arten von Power Purchase Agreements einzuordnen und gängige Begriffe der Branche zu erklären:
Physische PPAs lassen sich in drei nicht immer klar abgrenzbare Kategorien unterschieden. Gemeinsam haben sie, dass eine im PPA festgesetzte Menge an Strom verkauft und auch geliefert wird. Abgrenzen kann man die drei Kategorien nach der Art der Lieferung:
Synthetische PPAs bieten noch flexiblere Vertragsmöglichkeiten, da der physische vom bilanziellen Stromfluss getrennt wird. Konkret funktioniert dies so: bei Synthetic PPAs (SPPA) einigen sich Erzeuger und Abnehmer auf einen Fixpreis pro kWh. Der Strom wird allerdings nicht geliefert, sondern von einem Energiedienstleister (bspw. ein Stromhändler) in die Bilanzgruppe aufgenommen und gehandelt (bspw. am Spotmarkt).
Auf der Verbraucherseite beschafft der Energielieferant (bspw. ein Stadtwerk) für den Verbraucher das exakte Einspeiseprofil, das der Erzeuger an seinen Energiedienstleister geliefert hat, beispielsweise durch einen Einkauf am Spotmarkt.
Zu diesem Stromfluss auf Umwegen wird in einem Virtual PPA ein zusätzlicher Vertrag, der „Contract of Difference“ abgeschlossen. In diesem Vertrag verpflichten sich die beiden PPA-Partner zu Ausgleichszahlungen, sollten die von ihnen erzielten Preise an den Märkten vom bilateralen, im PPA ausgehandelten, Preis abweichen. Die angestrebte Preissicherheit wird dadurch erreicht, dass die Partner in Summe immer den PPA-Preis bezahlen bzw. erhalten und durch die Ausgleichzahlungen Schwankungen des Strompreises ausgeglichen werden.
Das Synthetische PPA unterscheidet sich vom On-Site-PPA dadurch, dass keine physikalische Lieferung stattfindet und vom Off-site und Sleeved PPA dadurch, dass keine bilanzielle Verknüpfung zwischen den PPA-Partnern besteht. Dadurch ist diese Art des PPAs leichter und weniger aufwendig in der Umsetzung. Insbesondere wenn der Stromerzeuger keine eigene Bilanzgruppe führt oder eröffnen möchte, ist das synthetische PPA eine passende Wahl.
Für einen besseren Überblick stellen wir hier kurz die Vorteile und Nachteile von PPAs in der österreichischen Energielandschaft vor.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.