Das EAG fördert die Erweiterung und den Neubau von Anlagen durch Investitionszuschüsse (§§ 56, 56a, 57, 57a EAG). Photovoltaikanlagen (mit Stromspeichern), Biomasse- sowie Wasser- und Windkraftanlagen können eine solche Förderung erhalten. Pro Technologie finden mehrmals jährlich Fördercalls statt an diesen über die Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) teilgenommen werden kann. Die Zusagen werden nach der Höhe der Förderung und dem First come first served-Prinzip vergeben bzw. bei kleineren PV-Anlagen nur nach dem First come first served-Prinzip. Neben der Marktprämie sind die Investitionszuschüsse der zweite große Fördermechanismus für Erneuerbare-Energien-Anlagen in Österreich, der insbesondere den Bau von kleinen Anlagen fördern soll.
Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom legt Bedingungen und Termine für die Fördercalls der Investitionszuschüsse fest. Der Antrag auf eine Förderung kann nur innerhalb der Fristen und direkt online auf der OeMAG-Website gestellt werden. Sobald die Calls geöffnet sind, wird die entsprechende Seite zur Teilnahme an der Vergabe der Investitionszuschüsse von der OeMAG-Startseite verlinkt.
An den Ausschreibungen können nur Anlagen teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht im Bau befinden oder deren Erweiterung noch nicht gestartet ist. Zudem müssen bereits alle Genehmigungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen, da diese übermittelt werden müssen und die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Anlagen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen sein müssen und über einen Leistungszähler verfügen. Zusätzlich können auch technologiespezifische Voraussetzungen bestehen, die in §4 der EAG-Investitionszuschüsseverordnung festgehalten sind.
Um an einem Fördercall teilzunehmen, wird ein Ticket auf der Website der OeMAG gezogen. Bei der Ticketziehung müssen bereits einige Angaben gemacht werden, wie bspw. die Zählpunktbezeichnung des Einspeisezählpunktes bei PV-Anlagen. Genaue Informationen zur Antragsstellung gibt es pro Energieträger bei der OeMAG:
Am Folgetag bis zum Ablaufen des Fördercalls kann der Antrag vervollständigt werden. Genaue Zeitangaben werden in der Bestätigungsmail für das Ticket kommuniziert. Zu- oder Absagen zum Erhalt eines Investitionszuschusses werden von der EAG-Förderabwicklungsstelle per Mail erteilt.
Spätestens 6 Monate nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme, bei Wasserkraftwerken spätestens nach 24 Monaten, müssen alle Abrechnungen und Unterlagen der EAG-Förderabwicklungsstelle vorgelegt werden. Erst nach einer Prüfung dieser Unterlagen werden die Investitionszuschüsse ausgezahlt.
Die Höhe der Investitionszuschüsse ist durch vier Fördergrenzen beschränkt. Welche Fördergrenze greift, hängt davon ab, welcher ermittelte Wert der geringste ist. Die Fördergrenzen sind das Leistungskriterium, das Kostenkriterium, die Höhe der benötigten Förderung (laut Antragsteller_in) sowie die Beihilfeintensität.
Die Größe der Unternehmen ist in §11 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom wie folgt festgelegt:
Unternehmen | Anzahl der Mitarbeitenden | Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme |
---|---|---|
Kleines Unternehmen | Weniger als 50 Personen | Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme: Weniger als 10 Mio. Euro |
Mittleres Unternehmen | Weniger als 250 Personen | Jahresumsatz: Höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme: höchstens 43 Mio. Euro |
Großes Unternehmen | 250 Personen und mehr | Mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw .mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme |
Eckdaten der Anlage:
Ermittlung der Fördergrenzen:
Somit beträgt die maximale Förderhöhe 1.035 Euro und wird durch die Beihilfeintensität beschränkt. |
---|
Während Photovoltaikanlagen auch alleine gefördert werden können, können Speicher nur gemeinsam mit einer PV-Anlage gefördert werden und nicht alleine. Bei Stromspeicher werden maximal 50 kWh Nettokapazität gefördert.
Die Förderungen für Solaranlagen und Stromspeicher sind in vier Kategorien (A-D) eingeteilt.
Kategorie | Anlagengröße in kWp | Reihung der Anträge |
A | 0,01 – 10 | First come first served-Prinzip |
B | Größer als 10 – 20 | Förderbedarf in Euro/kWp + Einreichezeitpunkt |
C | Größer als 20 – 100 | Förderbedarf in Euro/kWp + Einreichezeitpunkt |
D | Größer als 100 – 1.000 | Förderbedarf in Euro/kWp + Einreichezeitpunkt |
Bei Anlagen in der Kategorie A werden die Investitionszuschüsse rein nach der Schnelligkeit vergeben und zwar so lange, bis das Kontingent ausgeschöpft ist (First come first served-Prinzip). Bei Anlagen der Kategorien B-D werden die Anträge aufsteigend nach ihrem Förderbedarf geordnet und Investitionszuschüsse so lange vergeben, bis die Fördersumme aufgebraucht ist. Sollten Anträge mit einem gleich hohen Förderbetrag eingehen, dann wird zusätzlich der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beachtet.
Bei Photovoltaikanagen gibt es außerdem Zuschläge und Abschläge auf die Höhe der Förderung. Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von bis zu 30% erhalten. Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen einen Abschlag von bis zu 25%. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, die in §56 EAG geregelt sind.
A | B | C | D | Speicher | |
---|---|---|---|---|---|
Datum des Fördercalls | 23.03.2023 – 06.04.2023 | 23.03.2023 – 06.04.2023 | 23.03.2023 – 06.04.2023 | 23.03.2023 – 06.04.2023 | |
Gesamtfördermittel in Mio. Euro | 78 | 30 | 30 | 30 | |
Fördersätze in Euro/kWp | 285 | 250 | 160 | 140 | 200 |
A | B | C | D | Speicher | |
---|---|---|---|---|---|
Datum des Fördercalls | 14.06.2023-28.06.2023 | 14.06.2023-28.06.2023 | 14.06.2023-28.06.2023 | 14.06.2023-28.06.2023 | |
Gesamtfördermittel in Mio. Euro | 20 | 15 | 5 | 5 | |
Fördersätze in Euro/kWp | 285 | 250 | 160 | 140 | 200 |
A | B | Speicher | |
---|---|---|---|
Datum des Fördercalls | 23.08.2023 – 06.09.2023 | 23.08.2023 – 06.09.2023 | |
Gesamtfördermittel in Mio. Euro | 45 | 15 | |
Fördersätze in Euro/kWp | 285 | 250 | 200 |
A | B | C | D | Speicher | |
---|---|---|---|---|---|
Datum des Fördercalls | 09.10.2023 - 23.10.2023 | 09.10.2023 - 23.10.2023 | 09.10.2023 - 23.10.2023 | 09.10.2023 - 23.10.2023 | |
Gesamtfördermittel in Mio. Euro | 25 | 20 | 5 | 5 | |
Fördersätze in Euro/kWp | 285 | 250 | 160 | 140 | 200 |
Neuerrichtete Windkraftanlagen mit einer Engpassleistung von 20 kW – 1.000 kW können durch die Investitionszuschüsse gefördert werden. Auch für Windkraftanlagen gilt, dass der Bau der Anlage noch nicht bei der Antragstellung auf einen Investitionszuschuss begonnen haben darf. Ebenfalls müssen alle Genehmigungen in erster Instanz vorliegen.
Bei Windkraftanlagen werden die Förderungen für richtig eingereichte Anträge nach der Höhe des Förderbedarfs in Euro/kW vergeben. Angefangen wird bei dem Projekt mit dem kleinsten Förderbedarf. Auch hier wird bei mehreren Anträgen mit einem gleich hohen Förderbedarf nach dem Einreichezeitpunkt entschieden.
Datum des Fördercalls | Gesamte Fördermittel in Mio. Euro | Fördersätze für Anlagen mit einer Engpassleistung von 20 – 100 kW in Euro/kW | Fördersätze für Anlagen mit einer Engpassleistung von 100 kW – 1MW in Euro/kW |
---|---|---|---|
06.05.2024-20.05.2024 | 1 | 600 Euro/kW (maximal) | 500 Euro/kW (maximal) |
Die Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen richten sich zum einen danach, ob es sich um eine Neuanlage oder eine Revitalisierung handelt und zum anderen nach der Größe der Anlage. Anlagen bis 2 MW Engpassleistung und Anlagen von 2 – 25 MW Engpassleistung haben eigene Förderkontingente. Die genaue Höhe der Förderung für Wasserkraftanlagen zwischen 100 kW und 2 MW wird zudem durch lineare Interpolation ermittelt. Zudem müssen Wasserkraftanlagen auch bestimmte ökologische Kriterien erfüllen. Diese sind in §56a Abs. 1 EAG geregelt.
Gesamte Fördermittel in Mio. Euro | Fördersätze in Euro/kW | |||
---|---|---|---|---|
Datum des Fördercalls | Neuerrichtung (Kategorie A) | Revitalisierung (Kategorie B) | Neuerrichtung (Kategorie A) | Revitalisierung (Kategorie B) |
21.03.2024-13.06.2024 | 1 | 3 | Bis 200 kW Engpassleistung: 200 kW – 2 MW Engpassleistung: | Bis 200 kW Engpassleistung: 200 kW – 2 MW Engpassleistung: |
25.06.2024-17.09.2024 | 1 | 2 | Bis 200 kW Engpassleistung: 200 kW – 2 MW Engpassleistung: | Bis 200 kW Engpassleistung: 200 kW – 2 MW Engpassleistung: |
04.09.2024-17.12.2024 | 1 | 2 | Bis 200 kW Engpassleistung: 200 kW – 2 MW Engpassleistung: | Bis 200 kW Engpassleistung: 200 kW – 2 MW Engpassleistung: |
Datum des Fördercalls | Gesamte Fördermittel (Kategorie A + B) in Mio. | Euro Fördersätze in Euro/kW | |
---|---|---|---|
Kategorie A | Kategorie B | ||
03.5.2023 – 15.11.2023 | 1 | 1.440 | 2.150 |
Neu errichtete Biomasseanlagen bis zu einer Engpassleistung von 50 kWel können über die Investitionszuschüsse gefördert werden. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt von Investitionszuschüssen speziell für Biomasseanlagen sind in §57a EAG geregelt. Zu den Voraussetzungen gehören beispielsweise, dass der Brennstoffnutzungsgrad mindestens 60% erreichen muss, Technik zur Vermeidung von Feinstaub eingesetzt wird, ein Wärmezähler vorhanden ist sowie ein Konzept für die Rohstoffversorgung für mindestens die ersten fünf Betriebsjahre besteht. Die eingegangenen Anträge werden aufsteigend nach Höhe ihres Förderbetrags vergeben. Sollten mehrere Anträge über denselben Förderbetrag eingegangen sein, dann entscheidet wieder der Einreichezeitpunkt.
Datum des Fördercalls | Gesamtmenge der Fördermittel in Mio. Euro | Fördersätze in Euro/kWel |
---|---|---|
08.05.2024-22.05.2024 | 2 | 2.250 |
11.09.2024-25.09.2024 | 2 | 2.250 |
Die Investitionszuschüsse und die zugehörige Verordnung wurden heiß erwartet und von der Branche in großen Teilen gut aufgenommen. Als positiv wurden die recht hohen Fördermengen bewertet. Kritik gab es daran, dass die Verordnung auf sich warten ließ und das EAG zu langsam umgesetzt wird. Dies führte zu Unsicherheiten und hat den Ausbau in der Übergangsphase zwischen ÖSG-Förderung und EAG gehemmt. Ebenfalls kritische Stimmen wurden hinsichtlich der Förderung neuer Wasserkraftanlagen geäußert, da Österreich bereits am ökologischen Limit angekommen sei.
Abzuwarten bleibt, ob die Höhe der Fördersätze ausreicht, um genügend Investitionen zu stimulieren. Steigende Preise für Anlagenteile könnten in Zukunft die Geschwindigkeit des Zubaus hemmen. Bei der ersten Ausschreibung für PV hat sich diese Sorge allerdings nicht bewahrheitet. In der Kategorie A war das Förderkontingent bereits nach 9 Minuten komplett ausgeschöpft.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.