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Was sind Investitionszuschüsse (EAG)?

Definition

Das EAG fördert die Erweiterung und den Neubau von Anlagen durch Investitionszuschüsse (§§ 56, 56a, 57, 57a EAG). Photovoltaikanlagen (mit Stromspeichern), Biomasse- sowie Wasser- und Windkraftanlagen können eine solche Förderung erhalten. Pro Technologie finden mehrmals jährlich Fördercalls statt an diesen über die Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) teilgenommen werden kann. Die Zusagen werden nach der Höhe der Förderung und dem First come first served-Prinzip vergeben bzw. bei kleineren PV-Anlagen nur nach dem First come first served-Prinzip. Neben der Marktprämie sind die Investitionszuschüsse der zweite große Fördermechanismus für Erneuerbare-Energien-Anlagen in Österreich, der insbesondere den Bau von kleinen Anlagen fördern soll. 

Voraussetzungen für EAG-Investitionszuschüsse

Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom legt Bedingungen und Termine für die Fördercalls der Investitionszuschüsse fest. Der Antrag auf eine Förderung kann nur innerhalb der Fristen und direkt online auf der OeMAG-Website gestellt werden. Sobald die Calls geöffnet sind, wird die entsprechende Seite zur Teilnahme an der Vergabe der Investitionszuschüsse von der OeMAG-Startseite verlinkt.

 
An den Ausschreibungen können nur Anlagen teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht im Bau befinden oder deren Erweiterung noch nicht gestartet ist. Zudem müssen bereits alle Genehmigungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen, da diese übermittelt werden müssen und die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Anlagen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen sein müssen und über einen Leistungszähler verfügen. Zusätzlich können auch technologiespezifische Voraussetzungen bestehen, die in §4 der EAG-Investitionszuschüsseverordnung festgehalten sind. 

Ablauf der Fördercalls für EAG-Investitionszuschüsse

Um an einem Fördercall teilzunehmen, wird ein Ticket auf der Website der OeMAG gezogen. Bei der Ticketziehung müssen bereits einige Angaben gemacht werden, wie bspw. die Zählpunktbezeichnung des Einspeisezählpunktes bei PV-Anlagen. Genaue Informationen zur Antragsstellung gibt es pro Energieträger bei der OeMAG: 

Am Folgetag bis zum Ablaufen des Fördercalls kann der Antrag vervollständigt werden. Genaue Zeitangaben werden in der Bestätigungsmail für das Ticket kommuniziert. Zu- oder Absagen zum Erhalt eines Investitionszuschusses werden von der EAG-Förderabwicklungsstelle per Mail erteilt.


Spätestens 6 Monate nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme, bei Wasserkraftwerken spätestens nach 24 Monaten, müssen alle Abrechnungen und Unterlagen der EAG-Förderabwicklungsstelle vorgelegt werden. Erst nach einer Prüfung dieser Unterlagen werden die Investitionszuschüsse ausgezahlt.


Fördergrenzen für Investitionszuschüsse

Die Höhe der Investitionszuschüsse ist durch vier Fördergrenzen beschränkt. Welche Fördergrenze greift, hängt davon ab, welcher ermittelte Wert der geringste ist. Die Fördergrenzen sind das Leistungskriterium, das Kostenkriterium, die Höhe der benötigten Förderung (laut Antragsteller_in) sowie die Beihilfeintensität

  • Leistungskriterium: Das Leistungskriterium ist der Fördersatz mal die zu fördernde Leistung.
  • Kostenkriterium: Nur maximal 30% der Investitionskosten werden gefördert.
  • Höhe der benötigten Förderung: Die Höhe der benötigten Förderung ist die dritte Fördergrenze. Dieser Wert ist eine Selbstauskunft der antragstellenden Person.
  • Beihilfeintensität: Die vierte Fördergrenze ist die Beihilfeintensität. Hierfür sind zwei Werte entscheidend. Zum einen die umweltrelevanten Mehrkosten. Dies sind die Mehrkosten des Baus der Anlage im Vergleich zu einer weniger umweltfreundlichen Referenzanlage. Dieser Wert wird von den förderfähigen Kosten abgezogen und wird beihilfefähige Kosten genannt. Zum anderen richtet sich die Höhe der Investitionszuschüsse auch nach der Größe des Unternehmens. Großunternehmen dürfen Investitionszuschüsse für maximal 45% der beihilfefähigen Kosten beantragen, mittlere Unternehmen für 55% und Kleinunternehmen für 65%.

Die Größe der Unternehmen ist in §11 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom wie folgt festgelegt: 
 

UnternehmenAnzahl der MitarbeitendenJahresumsatz/Jahresbilanzsumme
Kleines UnternehmenWeniger als 50 PersonenJahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme: Weniger als 10 Mio. Euro
Mittleres UnternehmenWeniger als 250 PersonenJahresumsatz: Höchstens 50 Mio. Euro
oder Jahresbilanzsumme: höchstens 43 Mio. Euro
Großes Unternehmen250 Personen und mehrMehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw .mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme

Beispiel der Berechnung der Fördergrenzen anhand einer fiktiven PV-Anlage

Eckdaten der Anlage:

  • Förderbare Leistung: 50 kWp
  • Förderfähige Kosten: 25.000 Euro
  • Größe des Unternehmens: mittleres Unternehmen
  • Kosten der Referenzanlage (nach Excel-Modell der OeMAG ): 22.700 Euro
  • Fördercall: 23.08.22 – 04.10.22

Ermittlung der Fördergrenzen:

  • Leistungskriterium: 50 kWp x 180 Euro/kWp = 9.000 Euro
  • Kostenkriterium: 25.000 Euro x 0,3 = 7.500 Euro
  • Höhe der benötigten Förderung (Selbstauskunft): 8.500 Euro
  • Beihilfeintensität: 25.000 – 22.700 = 2.300 Euro; 2.300 Euro x 0,45 = 1.035 Euro
Somit beträgt die maximale Förderhöhe 1.035 Euro und wird durch die Beihilfeintensität beschränkt.

Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen & Stromspeicher

Während Photovoltaikanlagen auch alleine gefördert werden können, können Speicher nur gemeinsam mit einer PV-Anlage gefördert werden und nicht alleine. Bei Stromspeicher werden maximal 50 kWh Nettokapazität gefördert.


Die Förderungen für Solaranlagen und Stromspeicher sind in vier Kategorien (A-D) eingeteilt. 

KategorieAnlagengröße in kWpReihung der Anträge
A0,01 – 10First come first served-Prinzip
BGrößer als 10 – 20Förderbedarf in Euro/kWp + Einreichezeitpunkt
CGrößer als 20 – 100Förderbedarf in Euro/kWp + Einreichezeitpunkt
DGrößer als 100 – 1.000Förderbedarf in Euro/kWp + Einreichezeitpunkt

Bei Anlagen in der Kategorie A werden die Investitionszuschüsse rein nach der Schnelligkeit vergeben und zwar so lange, bis das Kontingent ausgeschöpft ist (First come first served-Prinzip). Bei Anlagen der Kategorien B-D werden die Anträge aufsteigend nach ihrem Förderbedarf geordnet und Investitionszuschüsse so lange vergeben, bis die Fördersumme aufgebraucht ist. Sollten Anträge mit einem gleich hohen Förderbetrag eingehen, dann wird zusätzlich der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beachtet.
 

Bei Photovoltaikanagen gibt es außerdem Zuschläge und Abschläge auf die Höhe der Förderung. Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von bis zu 30% erhalten. Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen einen Abschlag von bis zu 25%. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, die in §56 EAG geregelt sind. 

Höhe der Förderung und Termine der Investitionszuschüsse  für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

  • 1. Fördercall (23.03.2023)
     ABCDSpeicher
    Datum des Fördercalls23.03.2023 – 06.04.202323.03.2023 – 06.04.202323.03.2023 – 06.04.202323.03.2023 – 06.04.2023 
    Gesamtfördermittel in Mio. Euro78303030 
    Fördersätze in Euro/kWp285250160140200
  • 2. Fördercall (14.06.2023)
     ABCDSpeicher
    Datum des Fördercalls14.06.2023-28.06.202314.06.2023-28.06.202314.06.2023-28.06.202314.06.2023-28.06.2023 
    Gesamtfördermittel in Mio. Euro 201555 
    Fördersätze in Euro/kWp285250160140200
  • 3. Fördercall (23.08.2023)
     ABSpeicher
    Datum des Fördercalls23.08.2023 – 06.09.202323.08.2023 – 06.09.2023 
    Gesamtfördermittel in Mio. Euro4515 
    Fördersätze in Euro/kWp285250200
  • 4. Fördercall (09.10.2023)
     ABCDSpeicher
    Datum des Fördercalls09.10.2023 - 23.10.202309.10.2023 - 23.10.202309.10.2023 - 23.10.202309.10.2023 - 23.10.2023 
    Gesamtfördermittel in Mio. Euro252055 
    Fördersätze in Euro/kWp285250160140200

EAG-Investitionszuschüsse Windkraft

Neuerrichtete Windkraftanlagen mit einer Engpassleistung von 20 kW – 1.000 kW können durch die Investitionszuschüsse gefördert werden. Auch für Windkraftanlagen gilt, dass der Bau der Anlage noch nicht bei der Antragstellung auf einen Investitionszuschuss begonnen haben darf. Ebenfalls müssen alle Genehmigungen in erster Instanz vorliegen. 


Bei Windkraftanlagen werden die Förderungen für richtig eingereichte Anträge nach der Höhe des Förderbedarfs in Euro/kW vergeben. Angefangen wird bei dem Projekt mit dem kleinsten Förderbedarf. Auch hier wird bei mehreren Anträgen mit einem gleich hohen Förderbedarf nach dem Einreichezeitpunkt entschieden.

Höhe der Förderung und Termine der EAG-Investitionszuschüsse für Windkraftanlagen

Datum des FördercallsGesamte Fördermittel in Mio. EuroFördersätze für Anlagen mit einer Engpassleistung von 20 – 100 kW in Euro/kWFördersätze für Anlagen mit einer Engpassleistung von 100 kW – 1MW in Euro/kW
3.5.2023 – 17.5.20231900680

EAG-Investitionszuschüsse Wasserkraft

Die Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen richten sich zum einen danach, ob es sich um eine Neuanlage oder eine Revitalisierung handelt und zum anderen nach der Größe der Anlage. Anlagen bis 2 MW Engpassleistung und Anlagen von 2 – 25 MW Engpassleistung haben eigene Förderkontingente. Die genaue Höhe der Förderung für Wasserkraftanlagen zwischen 100 kW und 2 MW wird zudem durch lineare Interpolation ermittelt. Zudem müssen Wasserkraftanlagen auch bestimmte ökologische Kriterien erfüllen. Diese sind in §56a Abs. 1 EAG geregelt.


Höhe der Förderung und Termine der EAG-Investitionszuschüsse für Wasserkraft unter 2 MW Engpassleistung

 Gesamte Fördermittel in Mio. EuroFördersätze in Euro/kW
Datum des FördercallsNeuerrichtung (Kategorie A)Revitalisierung (Kategorie B)Neuerrichtung 
(Kategorie A)
Revitalisierung 
(Kategorie B)
23.3.2023 – 15.6.202322

Bis 100 kW Engpassleistung: 
2.000

100 kW – 2 MW Engpassleistung: 
2.000 – 1.500 (linear interpoliert)

Bis 100 kW Engpassleistung: 
2.550

100 kW – 2 MW Engpassleistung: 
2.550 – 2.150 (linear interpoliert)

21.6.2023 – 13.9.202324

Bis 100 kW Engpassleistung: 
2.000

100 kW – 2 MW Engpassleistung: 
2.000– 1.500 (linear interpoliert) 

Bis 100 kW Engpassleistung: 
2.550

100 kW – 2 MW Engpassleistung: 
2.550– 2.150 (linear interpoliert)

20.9.2023 – 13.12.202322

Bis 100 kW Engpassleistung: 
2.000
 

100 kW – 2 MW Engpassleistung: 
2.000– 1.500 (linear interpoliert) 

Bis 100 kW Engpassleistung: 
2.550
 

100 kW – 2 MW Engpassleistung: 
2.550– 2.150 (linear interpoliert)

Höhe der Förderung und Termine der EAG-Investitionszuschüsse für Wasserkraft 2 MW – 25 MW Engpassleistung

Datum des FördercallsGesamte Fördermittel (Kategorie A + B) in Mio. Euro Fördersätze in Euro/kW
  Kategorie AKategorie B
03.5.2023 – 15.11.202311.440 2.150

EAG-Investitionszuschüsse Biomasse

Neu errichtete Biomasseanlagen bis zu einer Engpassleistung von 50 kWel können über die Investitionszuschüsse gefördert werden. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt von Investitionszuschüssen speziell für Biomasseanlagen sind in §57a EAG geregelt. Zu den Voraussetzungen gehören beispielsweise, dass der Brennstoffnutzungsgrad mindestens 60% erreichen muss, Technik zur Vermeidung von Feinstaub eingesetzt wird, ein Wärmezähler vorhanden ist sowie ein Konzept für die Rohstoffversorgung für mindestens die ersten fünf Betriebsjahre besteht. Die eingegangenen Anträge werden aufsteigend nach Höhe ihres Förderbetrags vergeben. Sollten mehrere Anträge über denselben Förderbetrag eingegangen sein, dann entscheidet wieder der Einreichezeitpunkt. 
 

Höhe und Termine der Biomasse Investitionszuschüsse

Datum des FördercallsGesamtmenge der Fördermittel in Mio. EuroFördersätze in Euro/kWel
03.5.2023 – 17.5.202332.500
13.9.2023 – 27.9.202312.500

Wie sinnvoll sind die EAG-Investitionszuschüsse?

Die Investitionszuschüsse und die zugehörige Verordnung wurden heiß erwartet und von der Branche in großen Teilen gut aufgenommen. Als positiv wurden die recht hohen Fördermengen bewertet. Kritik gab es daran, dass die Verordnung auf sich warten ließ und das EAG zu langsam umgesetzt wird. Dies führte zu Unsicherheiten und hat den Ausbau in der Übergangsphase zwischen ÖSG-Förderung und EAG gehemmt. Ebenfalls kritische Stimmen wurden hinsichtlich der Förderung neuer Wasserkraftanlagen geäußert, da Österreich bereits am ökologischen Limit angekommen sei.

 
Abzuwarten bleibt, ob die Höhe der Fördersätze ausreicht, um genügend Investitionen zu stimulieren. Steigende Preise für Anlagenteile könnten in Zukunft die Geschwindigkeit des Zubaus hemmen. Bei der ersten Ausschreibung für PV hat sich diese Sorge allerdings nicht bewahrheitet. In der Kategorie A war das Förderkontingent bereits nach 9 Minuten komplett ausgeschöpft.