Herkunftsnachweise (HKNs) ermöglichen es, die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nachzuvollziehen. Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das genau anzeigt, aus welcher Anlage eine bestimmte Menge an Strom erzeugt wurde. Es stellt sicher, dass diese Menge nur einmal als Strom aus einer erneuerbaren Quelle (Ökostrom) verkauft werden kann. Ziel ist es, so für mehr Transparenz im Stromsektor, insbesondere für Verbraucher, zu sorgen.
Die rechtliche Grundlage der Herkunftsnachweise ist in der EU Richtlinie 2009/28/EG in Artikel 15 definiert. Damit sind Herkunftsnachweise die einzigen Nachweise für die Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie, die genauer definiert werden. In Artikel 15 EU RL 2009/28/EG ist festgeschrieben, dass ein HKN für 1 MWh erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen ausgestellt wird und mindestens die folgenden Informationen enthält:
Da diese Richtlinien einheitlich sind, ermöglichen sie Herkunftsnachweise auch über Landesgrenzen hinweg zu handeln. Für einen grenzüberschreitenden Handel von HKNs wird die Plattform der Associaton of Issuing Bodies (AIB) genutzt.
Österreich erkennt nach aktuellem Stand alle HKNs von vollwertigen Mitgliedern der AIB an. Im Jahr 2018 exportierten Marktteilnehmer aus Österreich 19 TWh Herkunftsnachweise ins Ausland und 18 TWh Herkunftsnachweise wurden nach Österreich importiert.
Innerhalb der EU ist das European Energy Certificate System (EECS-GoO) weit verbreitet. Weltweit existieren noch weitere Zertifikate und Systeme, die ihre eigenen Standards für Herkunftsnachweise festgelegt haben. Zu den bekanntesten zählen die Renewable Energy Certificates, kurz RECs.
Österreich hat ein besonders strenges System für den Stromnachweis und ist bisher eines der wenigen Länder in Europa, in welchem es eine vollständige Kennzeichnung von Strom über die komplette an Endkunden gelieferte Strommenge gibt. In der Stromnachweisdatenbank der E-Control wird die komplette Wertschöpfungskette von Strom abgebildet; von der Erzeugung, über den Verkauf hin zur Löschung. Dadurch entsteht eine Datenbank, die von allen Marktteilnehmern eingesehen werden kann und die für mehr Transparenz sorgen soll. Einen Überblick über den Strommix der jeweiligen Stromlieferanten bieten die Jahresberichte zur Stromkennzeichnung der E-Control.
Ausgestellt werden die HKNs kostenlos von den Netzbetreibern und in Österreich hat jeder Betreiber einer Ökostromanlage das Recht einen HKN für seine ins Netz eingespeiste Menge zu erhalten.
Ein Sonderfall sind durch die Ökobilanzgruppenverantwortlichen (OeMAG) geförderte Ökostrommengen. Diese werden direkt durch die OeMAG in die Datenbank eingetragen. Nach der Übermittlung werden die Herkunftsnachweise den Stromlieferanten automatisch in der Höhe zugeschrieben, die per Öko-BGV Fahrplan zugewiesen wurde.
Dicht an die Frage nach Herkunftsnachweisen gekoppelt ist die Frage nach Ökostrom. Und auch hier gibt es in Österreich ganz klare Regeln, denn als Ökostrom darf nur Strom verkauft werden, der einen Herkunftsnachweis besitzt. Beim Verkauf von Ökostrom wird der HKN an den Käufer übertragen. Wird der Ökostrom an den Endkunden geliefert, wird der HKN nach § 8 Abs. 4 Ökostromgesetz entwertet.
Herkunftsnachweise geraten immer wieder in die Kritik, da sie entkoppelt vom physischen Produkt gehandelt werden können und so ermöglichen Strom, der nicht aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde, grün zu waschen. Problematisch ist dies, da oftmals günstige HKNs aus Wasserkraft in Skandinavien eingesetzt werden, die nicht dazu beitragen, dass der in Österreich produzierte Strom tatsächlich grüner wird. Allerdings gleichen sich die eingesetzten Nachweise und die physikalisch erzeugten Strommengen seit 2018 mehr und mehr aneinander an. Grund, so die E-Control, sind gestiegene Preise am Nachweismarkt.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.